Schwert der Justiz
Das Gerichtsvollzieherwesen erlebte in den zurückliegenden über einhundertfünfzig Jahren eine wechselhafte Entwicklung. Der Berufsstand stand und steht seit jeher zwischen verschiedenen Polen: zwischen Selbstständigkeit und Abhängigkeit, zwischen Eigenverantwortung und Weisungsgebundenheit, zwischen moderatem Mittlertum und einem rein exekutiven Verständnis des Amtes als »Schwert der Justiz«. Die Anforderungen an Ethos und Charakter des Gerichtsvollziehers waren so in allen Zeiten hoch - und ...